
Zum betrieblichen Brandschutz gehört neben der jährlichen Unterweisung aller Beschäftigten auch eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend, bei besonderen Gefährdungen sogar mehr.
Das Ziel: der sichere Umgang und der richtige Einsatz von Feuerlösch-Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Natürlich ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Ich biete Ihnen die fachkundige Unterweisung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach der Theorie erfolgt das praktische Üben im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen („Feuerlöschertraining“ mit Wasser, Schaum und CO2).