Vorsorge für Notfälle ist das beste Mittel: wie funktioniert der Feuerlöscher, ist der Verbandskasten einsatzbereit, wie handele ich richtig?

Der Gesetzgeber legt in § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fest, dass Arbeitgeber – angepasst an die Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie die Zahl der Beschäftigten – Maßnahmen zu treffen haben, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Da es in vielen Firmen – teilweise auch über viele Jahre hinweg – nicht zu Schadenfeuern, Explosionen oder schweren Unfällen gekommen ist, wird das vorhandene Risiko häufig übersehen oder zumindest unterschätzt.

Zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sind durch Vorgabe der DGUV nicht nur regelmäßig geschulte Ersthelfer erforderlich, sondern auch die passende Materialausstattung zur Ersten Hilfe ist wichtig. Diese muss regelmäßig überprüft werden. Hinzu kommen noch vorgeschriebene Aushänge und Kennzeichnungen sowie die Dokumentationspflicht bei Erste Hilfe-Leistungen im Betrieb.

Vorsorge für Notfälle heißt daher, den Brandschutz und die Erste Hilfe im Betrieb gut zu organisieren. Und hier ist Expertenwissen gefragt. Als externer Dienstleister berate und unterstütze ich Sie als Unternehmer in Fragen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz, der betrieblichen Erste Hilfe und unterweise Ihre Mitarbeiter regelmäßig.

Sie benötigen eine Schulung von Brandschutz-Helfern? Die Ausschilderung der Flucht- und Rettungswege muss überprüft werden? Die Pläne sind veraltet? Sie haben keine oder eine veraltete Brandschutzordnung für Ihren Betrieb? Ein Evakuierungskonzept wird behördlich verlangt? Die Überprüfung ihrer Verbandskästen ist mal wieder überfällig und es fehlt Material?

Sprechen sie mich an! Ich berate sie gerne. Kompetent und zielgenau.